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Ausgleichsbeträge

Ausgleichsbeträge

Durch die Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Gößnitz“ im Jahr 1991, mit Stadtratsbeschluss Nr. 101 vom 27.11.1991, wollte die Stadt Gößnitz die Möglichkeit schaffen, die Wohn- und Lebensqualität in diesem Gebiet nachhaltig zu verbessern.

In den letzten Jahren wurden durch Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und dazugehörige kommunale Eigenmittel in Höhe von insgesamt über 7,65 Mio. EUR private und städtische Investitionen gefördert.

Der Gesetzgeber hat im § 154 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt, dass sich die Eigentümer als Ausgleich für die eingesetzten öffentlichen Fördermittel, in Höhe des durch die Sanierung bedingten Wertzuwachses ihrer Grundstücke, an den entstehenden Kosten der Sanierung zu beteiligen haben. Ausgleichsbeträge tragen in der Regel jedoch nur begrenzt zur Refinanzierung der eingesetzten öffentlichen Mittel bei. Die Einnahmen aus der vorzeitigen Ablösung sind lt. Thür. Städtebauförderrichtlinie als sanierungsbedingte Einnahmen zur Finanzierung weiterer Vorhaben im Sanierungsgebiet einzusetzen.

Innerhalb des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes gibt es bereits jetzt Teilgebiete in denen die Sanierung weitgehend abgeschlossen ist. Den Grundstückseigentümern, welche sich in diesen Teilgebieten befinden, bieten wir weiterhin die Möglichkeit zum Abschluss einer Ablösevereinbarung in Form eines öffentlich- rechtlichen Vertrages.

Eine Info-Broschüre finden Sie hier.


Teilgebiet I

Der Stadtrat des Stadt Gößnitz hat mit Beschluss Nr.: SR 155/22-11, vom 22.06.2011, den Grundstückseigentümern innerhalb der Teilgebiete im Abschnitt 1 das Angebot zur vorzeitigen Ablösung im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Stadtkern Gößnitz“ entsprechend § 154 (3) Satz 2 BauGB eröffnet.

Im vergangen Jahr wurden die Grundstückseigentümer im Abschnitt 1 aufgerufen, ihr Interesse zum Abschluss eines Ablösevertrages zur frühzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages zu bekunden, bis zum 31.12.2011 sind dazu 35 Anträge eingegangen.

Nach Vorlage der im Auftrag der Stadt Gößnitz durch den Gutachterausschuss im Landesamt für Vermessung und Geoinformation erarbeiteten Gutachten kann die Ablösevereinbarung geschlossen werden.

Termine für das Interessenbekundungsverfahren im Abschnitt 1

Antragsbeginn für das Jahr Antragsende Abschlag
01.10.2011 2012 31.12.2011 13,60%
01.01.2012 2013 31.12.2012 9,30%
01.01.2013 2014 31.12.2013 4,76%
Den entsprechenden Lageplan zum Teilgebiet 1 finden Sie hier.

 

Teilgebiet II

Der Stadtrat des Stadt Gößnitz hat mit Beschluss Nr.: SR 264/37-13, vom 23.01.2013, den Grundstückseigentümern innerhalb der Teilgebiete im Abschnitt 2 das Angebot zur vorzeitigen Ablösung im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Stadtkern Gößnitz“ entsprechend § 154 (3) Satz 2 BauGB eröffnet.

Nach Vorlage der im Auftrag der Stadt Gößnitz durch den Gutachterausschuss im Landesamt für Vermessung und Geoinformation erarbeiteten Gutachten kann die Ablösevereinbarung geschlossen werden.

Termine für das Interessenbekundungsverfahren im Abschnitt 2

Antragsbeginn für das Jahr Antragsende Abschlag
01.03.2013 2013 30.06.2013 13,60%
01.07.2013 2014 30.06.2014 9,30%
01.07.2014 2015 30.06.2015 4,76%
Sanierungskonto:

Dem Sanierungskonto konnten im Jahr 2013, aus der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages aus dem Teilgebiet I Einnahmen in Höhe von rd. 44.000,00 EUR gutgeschrieben werden. Den Grundstückseigentümern dankt die Stadtverwaltung, somit können weitere Maßnahmen im Sanierungsgebiet durchgeführt werden.

Den entsprechenden Lageplan zum Teilgebiet 2 finden Sie hier.

 

Teilgebiet III - IV

Der Stadtrat der Stadt Gößnitz hat mit Beschluss Nr.: SR 359/40-18 vom 21.11.2018 den Grundstückseigentümern innerhalb der Teilgebiete im Abschnitt 3 und 4 das Angebot zur vorzeitigen Ablösung im förmlich festgesetzten Sanierungsgbiet "Stadtkern Gößnitz" entsprechend § 154 (3) Satz 2 BauGB eröffnet.

Im vergangenen Jahr wurden die Grundstückseigentümer in den Abschnitten 1 bis 4 aufgerufen, ihr Interesse zum Abschluss eines Ablösevertrages zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages zu bekunden.

Nach Vorlage der im Auftrag der Stadt Gößnitz durch den Gutachterausschuss im Landesamt für Vermessung und Geoinformation erarbeiteten Gutachten kann die Ablösevereinbarung geschlossen werden.

Termine für das Interessenbekundungsverfahren in den Abschnitten 3 und 4

Antragsbeginn für das Jahr Antragsende Abschlag  
01.06.2018 2019 31.05.2019 13,60% bereits abgeschlossen
01.06.2019 2020 31.05.2020 9,30% bereits abgeschlossen
01.06.2020 2021 31.05.2021 4,76%  
Den entsprechenden Lageplan zu den Teilgebieten 1 - 4 finden Sie hier.

Kontakt

Stadtverwaltung Gößnitz
Freiheitsplatz 1
04639 Gößnitz
Telefon: 034493 / 700
Telefax: 034493 / 21473

Bankverbindung:
Sparkasse Altenburger Land
IBAN: DE36830502001312002812
BIC: HELADEF1ALT

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