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Baumaßnahme

Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet

Plant ein Eigentümer im Sanierungsgebiet Instandhaltungsmaßnahmen am Wohngebäude, insbesondere Dachneueindeckungen, dem Austausch von Fenstern und/oder die farbliche Gestaltung der Fassade, ist folgendes zu beachten:

Die Eigentümer im Sanierungsgebiet haben jedoch zu beachten, dass sie vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten, die nach § 68 Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Regel verfahrensfrei sind, die für das Sanierungsgebiet „Stadtkern Gößnitz“ erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung, entsprechend § 144 Baugesetzbuch (BauGB) beim Stadtbauamt einzuholen haben.

 

Kontakt

Stadtverwaltung Gößnitz
Freiheitsplatz 1
04639 Gößnitz
Telefon: 034493 / 700
Telefax: 034493 / 21473

Bankverbindung:
Sparkasse Altenburger Land
IBAN: DE36830502001312002812
BIC: HELADEF1ALT

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