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Steuerbegünstigung

Information zur Bescheinigung nach §§ 7 h, 10 f und 11a des Einkommensteuergesetz in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten

Wir möchten nochmals über die im Amtsblatt der Stadt Gößnitz, vom 21.August 2005, bereits veröffentlichte Mitteilung der Finanzbehörde informieren.

Wenn ein Eigentümer an einem Gebäude im Sanierungsgebiet bauliche Maßnahmen durchführen möchte und diese, entsprechend §§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommensteuergesetz (EStG), steuerlich geltend machen werden sollen, ist dazu folgendes zu beachten:

Für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen ist vor Beginn der beabsichtigten Baumaßnahme zwischen dem Steuerpflichtigen und der Stadt Gößnitz ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag abzuschließen.

Die Finanzbehörde hat uns darauf hingewiesen, dass allein eine sanierungsrechtliche Genehmigung nicht ausreicht, um die Bedingungen nach § 7 h EStG zu erfüllen.

Wir bitten Sie deshalb um entsprechende Beachtung zur Einhaltung des Verfahrensweges.

Ihr Steuerberater wird Sie über weitere Einzelheiten informieren.

Kontakt

Stadtverwaltung Gößnitz
Freiheitsplatz 1
04639 Gößnitz
Telefon: 034493 / 700
Telefax: 034493 / 21473

Bankverbindung:
Sparkasse Altenburger Land
IBAN: DE36830502001312002812
BIC: HELADEF1ALT

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