Baumaßnahme
Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet
Plant ein Eigentümer im Sanierungsgebiet Instandhaltungsmaßnahmen am Wohngebäude, insbesondere Dachneueindeckungen, dem Austausch von Fenstern und/oder die farbliche Gestaltung der Fassade, ist folgendes zu beachten:
Die Eigentümer im Sanierungsgebiet haben jedoch zu beachten, dass sie vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten, die nach § 68 Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Regel verfahrensfrei sind, die für das Sanierungsgebiet „Stadtkern Gößnitz“ erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung, entsprechend § 144 Baugesetzbuch (BauGB) beim Stadtbauamt einzuholen haben.